AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Spektrum-Energie GmbH, Kehlhofstrasse 35a, 8552 Felben-Wellhausen

1         Grundlagen und Geltungsbereich

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Dienstleistungen der Spektrum-Energie GmbH für einen Leistungsnehmer (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

Diese AGB gelten auch für Zusatzaufträge, auch wenn sie nicht wiederholt vereinbart werden. Die Auftragserteilung des Auftraggebers gilt als Anerkennung dieser AGB.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere AGB von Auftraggeber oder Dritten, werden von der Spektrum-Energie GmbH nur anerkannt, wenn die Spektrum-Energie GmbH diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt werden.

2         Offerten und Auftragserteilung

Die Gültigkeit der Offerten der Spektrum-Energie GmbH wird, wenn in der Offerte nicht anders angegeben, auf 60 Tage befristet.

Zusätzliche Wünsche/Aufträge des Auftraggebers, die nicht in den einzelnen Dienstleistungsangeboten enthalten sind, gelten als zusätzlicher Auftrag, welcher von Spektrum-Energie GmbH wiederum schriftlich angenommen werden muss. Die Spektrum-Energie GmbH ist zur Annahme von Zusatzaufträgen nicht verpflichtet.

3         Leistungsangebot / Ausführung durch Dritte

Die Leistungspflicht der Spektrum-Energie GmbH ist auf den vereinbarten Leistungsbeschrieb beschränkt. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen.

Die Spektrum-Energie GmbH behält sich vor, die geschuldeten Leistungen von Hilfspersonen, Dritten (insbesondere Subunternehmern, Partnern) bzw. deren Mitarbeitern erbringen zu lassen. In diesem Fall haftet die Spektrum-Energie GmbH so, als ob sie die Leistungen selbst erbracht hätte und nach Massgabe dieser AGBs.

4         Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterstützungs- und Mitwirkungspflichten zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang für die Spektrum-Energie GmbH unentgeltlich erbracht werden. Damit sind insbesondere auch alle Informationen gemeint, die benötigt werden, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Ferner hat er umgehend alle Umstände anzuzeigen, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinflussen können.

Kommt der Auftraggeber einer oder mehrerer dieser Pflichten nicht oder nicht hinreichend nach, so sind die daraus entstandenen Folgen (z.B. Verzögerung, Mehraufwendungen, usw.) vom Auftraggeber zu tragen. Weiter ist Spektrum-Energie GmbH befugt, ihre Leistungen für die Dauer des Verzuges einzustellen.

5         Honorare und Zahlungsbedingungen

Die Honorare werden zwischen den Parteien im individuellen Vertrag festgesetzt und verstehen sich – wenn nicht im Vertrag anders geregelt – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Schweizerfranken.

Die Rechnungen der Spektrum-Energie GmbH sind – wenn nicht im Vertrag anders geregelt – innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne Weiteres in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen gehen zulasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von der Spektrum-Energie GmbH schriftlich und ausdrücklich anerkannt oder in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden.

6         Gewährleistung und Haftung

Die Spektrum-Energie GmbH gewährleistet dem Auftraggeber eine getreue und sorgfältige Beratung und Ausführung ihrer vertraglichen Leistungen. Eine Garantie für den technischen, rechtlichen oder finanziellen Erfolg der Beratungen (insbesondere auch für den Erhalt von Förderbeiträgen u.dgl.) ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

a)      Beratung

Werden im Rahmen eines Beratungsauftrags Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, welche die durch den Auftraggeber zu ergreifenden Massnahmen beinhalten, dann liegt die Verantwortung für die Durchführung dieser Massnahmen und ihre Konsequenzen ausschliesslich beim Auftraggeber.

b)      Bewertung

Berichte und insbesondere darin enthaltenen Prognosen werden von der Spektrum-Energie GmbH im Rahmen des Auftrages unter Berücksichtigung geltender Berufsnormen nach bestem Wissen sorgfältig erarbeitet und verfasst. Obwohl Spektrum-Energie GmbH die Daten sorgfältig aufbereitet, kann sie für ihre Korrektheit nicht garantieren. Aus diesem Grund kann der Auftraggeber keine Haftungs- oder Schadenersatzleistungen aus den gelieferten Daten ableiten.

c)      Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Spektrum-Energie GmbH wird insgesamt begrenzt auf die Hälfte des unter der Vereinbarung geschuldeten Honorars. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.

7         Gesundheitsschutz

Spektrum-Energie GmbH orientiert sich an den Vorgaben des BAG und setzt diese um. Entsprechend wird eine Einhaltung der empfohlenen Massnahmen auch seitens des Auftraggebers oder Dritten im Zusammenhang mit einem Auftrag vorausgesetzt. Im Rahmen der aktuellen Pandemie werden wo möglich Videokonferenzen und Telefonkonferenzen anstelle von persönlichen Treffen bevorzugt.

8         Vertraulichkeit & Datensicherheit

Die Spektrum-Energie GmbH verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter sowie beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung über den Auftraggebern oder über dessen Geschäftsbeziehungen erfahren hat und die zur Geheimsphäre des Auftraggebern gehören und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und ohne das Einverständnis des Auftraggebern nicht Dritten zugänglich zu machen.

Spektrum-Energie GmbH arbeitet mit dem Clouddienst Dropbox und einer EDV bestehend aus Windows- und Mac OS-Computern. Alle Computer sind Passwortgeschützt. Auf Dropbox werden sämtliche Unterlagen und Daten des Auftraggebers abgespeichert. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so teilt er dies unter der Angabe eines gewünschten Clouddienstes schriftlich mit. Die Kosten für den Betrieb des vom Auftraggeber gewünschten Clouddienst trägt der Auftraggeber. Voraussetzungen für den alternativen Clouddienst sind die Kompatibilität mit dem jeweils aktuellen Mac OS und Windows.

9         Abtretungs-/Übertragungsverbot

Weder der Auftraggeber noch die Spektrum-Energie GmbH können die Rechte aus der Vereinbarung ohne Zustimmung der Gegenpartei an einen Dritten abtreten und/oder die Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. 

10       Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der zwischen dem Auftraggeber und der Spektrum-Energie GmbH abgeschlossenen Vereinbarung unwirksam oder nichtig werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Stattdessen ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche die Parteien in guten Treuen gewählt hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke sinngemäss. 

11       Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Frauenfeld (TG).

Spektrum-Energie GmbH, CHE-300.605.185

Felben-Wellhausen, im Juni 2020